Bei einem Termin äußerte sich ein Handwerker in der Wohnung der betroffenen Person wiederholt rassistisch, sexistisch und antimuslimisch. Auch nach eindeutiger Aufforderung verließ dieser den Wohnraum nicht und traf zudem explizit Hitler verherrlichende Aussagen. Er bestand des Weiteren auf seinem Recht, diese aussprechen zu dürfen. Die betroffene Person nahm dies als eindeutige Bedrohung wahr. Der Betrieb äußerte sich nicht zum Verhalten des Mitarbeitenden.
Quelle
Hessenschauthin