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Jahresbericht 2023

„Für das Jahr 2023 verzeichneten wir einen Beratungshöchststand, was sich in 2024 nahtlos fortsetzt. Reichweitenstarke Akteur:innen, die rassistische, antisemitische, queerfeindliche, ableistische und antiziganistische Narrative und Feindbilder reproduzieren und normalisieren, erhöhen die Gefahr für Betroffene, Ziel von Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen zu werden. Die Antwort darauf muss eine klare Positionierung gegen rechte Gewalt und solidarisches Handeln an der Seite der Betroffenen sein.” – Liisa Pärssinen, Leiterin von response

Die Beratungsstelle response – Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Hessen dokumentiert im Rahmen ihres Monitorings für das Jahr 2023 insgesamt 260 Vorfälle von rechter und rassistischer Gewalt. Für das Gesamtjahr wurden dabei 175 Beratungen durchgeführt, von denen 107 Beratungsfälle neu aufgenommen wurden.

Aus der Perspektive der fachspezifischen Beratungsarbeit hielt response folgende Tendenzen für Hessen fest:

– Rassismus bleibt wie in den Vorjahren das dominante Tatmotiv. Insbesondere ist eine weitere Zunahme von Anti-Schwarzem und antimuslimischem Rassismus zu beobachten.

– Auch die Gewalt gegen LGBTQIA+ nimmt weiterhin zu. Diese Vorfälle sind häufig mit körperlichen Angriffen verbunden, u. a. mit gefährlichen Gegenständen wie Pfefferspray.

– In Folge des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 kam und kommt es auch in Hessen zu einem signifikanten Anstieg von antisemitisch motivierter Gewalt. response beobachtet in diesem Zusammenhang insbesondere antisemitisch motivierte Sachbeschädigungen, aber auch Beleidigungen und Bedrohungen im öffentlichen Raum. Es besteht hier eine Kooperation und Verweisstruktur mit der Beratungsstelle OFEK Hessen und der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen (RIAS Hessen).

– Rechte und rassistische Vorfälle im Kontext Nachbarschaft bleiben zahlenmäßig häufig; auch an Schulen und weiteren Betreuungs- sowie Ausbildungsstätten ist die Situation für Betroffene – insbesondere Kinder – anhaltend angespannt mit einer steigenden Zahl an Vorfällen.

– Betroffene meldeten response außerdem vermehrt Vorfälle, die sich im Gesundheitswesen, d. h.in Krankenhäusern oder in Ärzt:innenpraxen zutrugen.

Zum vollständigen Jahresbericht als pdf: Jahresbericht 2023

Pressekontakt: presse.response@frankfurt-evangelisch.de

Gutachten: Die hessischen Untersuchungsausschüsse zum Rechtsterrorismus

Der Mord an Halit Yozgat durch den NSU-Komplex, der Mord an Dr. Walter Lübcke, der rassistische und rechtsterroristische Anschlag in Hanau, bei dem neun Menschen getötet wurden – die Liste rechtsterroristischer Gewalttaten in Hessen ließe sich hier noch um einiges ergänzen.

 Sowohl zum NSU, als auch zum Mord am nordhessischen CDU-Politiker sowie dem Anschlag vom 19. Februar 2020 gab es parlamentarische Untersuchungsausschüsse im hessischen Landtag: Neben anderen Fragen beschäftigten sie sich auch damit, wie es eigentlich um den Umgang und den Schutz von Betroffenen und Opfern von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt steht – und welche Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden können.

Wir haben von Prof. Dr. Dr. Max Pichl, Professor für Soziales Recht als Gegenstand der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain, ein Gutachten anfertigen lassen, das sich mit der Bewertung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus den hessischen Untersuchungsausschüssen zum Rechtsterrorismus befasst. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Umgang mit Betroffenen von institutionellem Rassismus. 

Zum vollständigen Gutachten als pdf: Die hessischen Untersuchungsausschüsse zum Rechtsterrorismus

Pressekontakt: presse.response@frankfurt-evangelisch.de

Zum dritten Jahrestag des rechten & rassistischen Anschlags von Hanau

Am 19. Februar 2020 wurden neun Menschen bei dem rechten und rassistischen Anschlag in Hanau getötet.

Ihre Namen lauten:

Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov

Drei Jahre ist es inzwischen her, dass sie an zwei Tatorten in Hanau ermordet wurden und das Motiv lautete: Rassismus.

Drei Jahre nach diesem Anschlag, der oftmals als eine Zäsur bezeichnet wurde, bleibt festzuhalten: Von einer gesellschaftlichen und politischen Aufarbeitung, von einer umfassenden Aufklärung dessen, was am 19. Februar 2020 passierte und wie es dazu kommen konnte, kann noch längst keine Rede sein.

Denn rechte, rassistische und antisemitische Stereotype und Vorurteile halten sich robust – die Art und Weise, wie über die Silvesternacht 2022/2023 in Berlin gesprochen wurde, hat dies deutlich vor Augen geführt. Dabei schwingt immer die Gefahr mit, dass aus rassistischen Äußerungen rassistische Gewalttaten entstehen können.

Rassistische Gewalttaten sind stets als Botschaftstaten zu lesen. Sie richten sich an ganze Gruppen und Communities, die auf vermeintliche Zuschreibungen reduziert werden und denen signalisiert werden soll, dass sie nicht akzeptiert werden als Teil der Gesellschaft.

Den Betroffenen zu helfen, sie zu unterstützen, ihnen ernsthaft zuzuhören und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, das alles sind wichtige und richtige Schritte, um dieser Gewalt zu begegnen. Schlussendlich liegt es an uns allen, den Bedingungen, die eine Tat wie den rechten und rassistischen Anschlag von Hanau ermöglichen, entschlossen entgegenzutreten: Dies beinhaltet ein kompromissloses und klares Engagement gegen rechte Gewalt, Rassismus und Antisemitismus.

Auf politischer Seite ist es an der Zeit, nicht nur Verantwortung zu benennen und zu übernehmen – es müssen Konsequenzen folgen. Diese Konsequenzen müssen sich endlich in konkrete Maßnahmen übersetzen: von rassismuskritischer und traumasensibler Ausbildung bei Polizei und Behörden bis hin zu klaren Konzepten und Mindeststandards, die bei rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttaten greifen müssen.

Das eindeutige Bekenntnis gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit jeder Art ist am Jahrestag des rechten und rassistischen Anschlags von Hanau ein klares, solidarisches Zeichen mit den Überlebenden, den Angehörigen der Ermordeten und allen weiteren Betroffenen.

Jede:r sollte versuchen, auch an jedem anderen Tag im Jahr einen Teil dazu beizutragen, rassistische und antisemitische Strukturen aufzubrechen. Denn nur im geteilten und gemeinschaftlichen Einstehen gegen rechte Gewalt, Rassismus und Antisemitismus besteht die Chance, jenen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, für den insbesondere Überlebende und Angehörige zusammen mit ihren Unterstützer:innen Tag für Tag bisher selbst kämpfen müssen.

Unser Statement als pdf: Zum dritten Jahrestag des rechten & rassistischen Anschlags von Hanau

Pressekontakt: presse.response@frankfurt-evangelisch.de

Aussage von response vor dem Untersuchungsausschuss zum rechten & rassistischen Anschlag in Hanau

Liisa Pärssinen, Leiterin der Beratungsstelle response – Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt spricht am 13. Januar 2023 in Wiesbaden vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss 20/2, welcher sich der politischen Aufarbeitung des Anschlags und der Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern von Seiten der Behörden widmen soll. Als Sachverständige äußert sie sich vor den Parlamentarier:innen zu den Themenkomplexen Opferschutz, Opfernachsorge und dem Umgang von Polizei und Behörden mit Überlebenden und Angehörigen. Die Beratungsstelle response berät und begleitet Überlebende und Betroffene des Anschlags zum Teil von Beginn an bis heute.

Liisa Pärssinen berichtet aus dieser konkreten Beratungspraxis und – erfahrung und legt dar, wie es fast drei Jahre nach dem rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau um die Versorgung der Betroffenen steht und welche konkreten Forderungen sich daraus ableiten lassen: schnelle, unbürokratische und niedrigschwellige Unterstützungsangebote, traumasensible und rassismuskritische Ausbildung von Behördenmitarbeiter:innen sowie der Aufbau von neuen Strukturen, welche die Aufarbeitung des Anschlags unterstützen und nicht zusätzlich belasten.

„Bei einem rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag wie in Hanau geht es in einem ersten Schritt immer um eine angemessene und sensible psychosoziale Erstversorgung vor Ort. Danach muss aber die langfristige Versorgung und Unterstützung der Betroffenen durch die entsprechenden Strukturen gewährleistet sein. Das gegenwärtige Opferentschädigungsgesetz (OEG), wie es auch für die Betroffenen von Hanau Anwendung findet, ist kein System, welches Betroffene von rechtsterroristischen und rassistischen Anschlägen in ihrer akuten und länger andauernden wirtschaftlichen Notlage auffangen und absichern kann“, erläutert Liisa Pärssinen. Das wird sich absehbar auch nach der geplanten Reform des OEG zum 1. Januar 2024 nicht ändern.

„Aktuell müssen Antragssteller:innen umfänglich und mit hohem Aufwand nachweisen, dass sie sich tatsächlich in einer Situation befinden, die sie zu Entschädigungsleistungen berechtigt. Dadurch werden zusätzliche bürokratische Hürden in einem ohnehin hohen Belastungszustand geschaffen. Gleichzeitig entstehen Versorgungslücken, die dringend geschlossen werden müssen.“

Überlebende, Betroffene und Angehörige haben immer wieder öffentlich, mit Nachdruck und in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, wie es um die Anerkennung ihrer Situation und insbesondere um ihre Versorgung steht. Sie sollten ohne hohe Hürden und aufwendige Prozesse auf langfristig angelegte Unterstützungsstrukturen zurückgreifen können: Diese Forderungen unterstützt die Beratungsstelle response ausdrücklich.

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Zum 7. Jahrestag des rechten und rassistischen Mordversuchs an Ahmed I.

Es ist der 06. Januar 2023. Es ist der siebte Jahrestag des rechten und rassistischen Messerangriffs auf Ahmed I. 2016 wurde er von hinten mit einem Messer angegriffen, niedergestochen und schwer verletzt. Sein mutmaßlicher Angreifer, Stephan E. wurde für den Mord am Politiker Dr. Walter Lübcke rechtskräftig verurteilt – der Mordversuch an Ahmed I. aber konnte ihm laut Gericht nicht nachgewiesen werden. Ein entsprechender Revisionsantrag Ahmeds wurde im vergangenen Spätsommer abgelehnt. Heute sagt er:

Es ist immer noch schlimm für mich Tag für Tag. Ich vertraue keinem mehr – keinem Politiker und keiner Behörde. Und ich möchte vergessen. Was ich mit meinen eigenen Augen gesehen habe und was mit mir passiert ist, ist nicht normal. Der Angriff 2016 auf mich ist nicht normal. Wie ich behandelt wurde von der Polizei und vor Gericht ist wirklich nicht normal. Der Täter lag auf der Hand, aber ich habe keine Gerechtigkeit bekommen. Wenn du Ausländer bist, dann kannst du es vergessen. Ich danke den Menschen, die mir geholfen haben und die solidarisch mit mir waren und mit mir gekämpft haben. Danke an diese Menschen.“

Aus der Beratung Betroffener von rechter, rechtsterroristischer, rassistischer und antisemitischer Gewalt wissen wir: Diese Gewalttaten sind stets als Botschaftstaten zu lesen. Sie alle sind ganz konkrete und eindrückliche Beispiele dafür, wie Menschen signalisiert werden soll, dass sie sich nicht sicher fühlen können, dass sie weder toleriert noch akzeptiert werden.

Dass solche Gewalttaten konsequent verfolgt und aufgedeckt werden, sollte Teil eines demokratischen, funktionierenden Ermittlungs- und Strafverfolgungssystems sein. Dazu gehört sowohl im Kontext von Ermittlungen als auch vor Gericht die konsequente Umsetzung von geltenden Richtlinien zu Opferschutz und Rassismusbekämpfung, die konsequente Durchsetzung und Überprüfung von Dienstvorschriften in Behörden und Maßnahmen wie jenen, die schon seit den NSU-Untersuchungsausschüssen bekannt sind. Reflexivität gegenüber den Folgen potenziell traumatisierender Erlebnisse und Rassismuserfahrungen sind ebenso unabdingbar wie ein sensibler und würdevoller Umgang mit Betroffenen. Dass sie ernst genommen und gehört werden und ihre Erfahrungen sowie ihr Wissen dokumentiert und einbezogen werden.

Sekundäre Viktimisierung, Täter:innen-Opfer-Umkehr und Bagatellisierung sind nach wie vor und viel zu oft bittere Realität in der Erfahrung von Betroffenen und der Beratungspraxis von response.

Wichtig bleibt auch Aufklärungsarbeit. Die Arbeit des aktuell laufenden Untersuchungsausschusses wird sich an neuen Erkenntnissen und Aufklärung sowie an Schlussfolgerungen und konkreten, prüfbaren Maßnahmen, die daraus abgeleitet werden, messen lassen.  Wichtig bleibt eine engagierte gesellschaftliche Unterstützungshaltung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und die Ausübung konkreter Solidarität.

Ahmed musste lange dafür kämpfen, überhaupt als Betroffener von rechtsextremer und rassistischer Gewalt wahrgenommen zu werden. Er musste lange darauf warten, überhaupt gesehen und gehört zu werden. Wie die vergangenen sieben Jahre für ihn verlaufen sind, ist ausführlich in der nachfolgenden Chronik nachzulesen.

Chronik von 2016 bis heute: Der rechte und rassistische Mordversuch an Ahmed I.

Pressekontakt: presse.response@frankfurt-evangelisch.de

Entscheidung zur Revision der Betroffenen im Verfahren zum Mord an Walter Lübcke und dem Messerangriff auf Ahmed I.

Seit dem Messerangriff auf Ahmed I. begleitet ihn die Beratungsstelle response. Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die Revision ist für Ahmed I. die letzte Chance auf juristische Gerechtigkeit und die Entscheidung ein starker Indikator dafür, wie konsequent rechte und rassistische Gewalt aufgedeckt und verfolgt wird. Ahmed I. sagt bis heute: „Ich habe viele Tage und Jahre keine Gerechtigkeit bekommen.“ Die vollständige Aufklärung dieser Tat ist essentiell, wenn es um die Frage geht, welche gesellschaftlichen, strafrechtlichen, institutionellen und politischen Konsequenzen aus einem Fall wie dem um Ahmed I. gezogen werden müssen. Bis heute ist für Ahmed I. die Frage offen „Woher kommt mein Blut am Messer von Stephan Ernst?“. Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dem Revisionsantrag von Ahmed I. und auch von Familie Lübcke und ihren Nebenklagevertreter*innen nicht zu entsprechen und damit Arbeit und Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Unsere Solidarität gilt an dieser Stelle auch Familie Lübcke.

Am 6. Januar 2016 wurde Ahmed I. in Lohfelden (bei Kassel) von hinten mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Erst im Zuge der Ermittlungen zum Mord an Walter Lübcke wurde der Angriff als rassistisch motivierte Tat benannt und untersucht und später im gleichen Verfahren am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verhandelt. Während Stephan Ernst im Januar 2021 des Mordes an Dr. Walter Lübcke für schuldig befunden wurde, wurde er im Fall von Ahmed I. entgegen der Plädoyers des Nebenklägers und der Generalbundesanwaltschaft freigesprochen. Ahmed I. sagte damals: „Für Stephan Ernst ist der Freispruch eine Bestätigung. Er hatte einen Plan, er hat darüber nachgedacht, wie man eine Straftat macht, ohne bestraft zu werden und es hat funktioniert.  Stephan Ernst ist ein Rassist. Er ist nicht allein. Es gibt viele Rassisten. Nicht nur Stephan Ernst, viele dieser Rassisten werden nun denken: ‚Wir haben es geschafft‘. Der Freispruch für den Mordversuch gegen mich ist ein Signal an Rassisten und Nazis, dass sie nicht bestraft werden.“

Dieser Freispruch erfolgte trotz zahlreicher Indizien, die in der Gesamtwürdigung nach Ansicht von Ahmed I. und seinem Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann sowie der Generalbundesanwaltschaft für eine Verurteilung hätten ausreichen können. Unter anderem konnte ein Messer bei Stephan Ernst sichergestellt werden, das als potentielle Tatwaffe in Frage kam und welches zusätzlich Blutspuren aufwies, die in besonders markanten Merkmalen mit der DNA von Ahmed I. übereinstimmten:

Alle am vorangegangenen Prozess Beteiligten hatten gegen das Anfang 2021 gefällte Urteil Revision eingelegt. Die Revision wurde am 28. Juli 2022 vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Heute am 25. August 2022 fiel die Entscheidung darüber:

Die Revision von Ahmed I. wurde abgelehnt.

Diese Entscheidung kritisieren wir. Die Ablehnung des Revisionsantrages sendet für Ahmed I. das erschütternde Signal, das bereits vom Freispruch Anfang 2021 ausging: Bleiben rechte, rassistische, antisemitische und andere Gewalttaten aus gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit straffrei, kann dies schwerwiegende Folgen für das Vertrauen Betroffener in staatliche Institutionen wie Polizei und Justiz bedeuten.

Mit der Ablehnung seines Revisionsantrages hängt es nun noch einmal mehr an der gewissenhaften und sorgfältigen Arbeit des Untersuchungsausschusses in Wiesbaden, der neben dem Mord an Dr. Walter Lübcke auch den Angriff auf Ahmed I. thematisiert, Antworten zu finden.

Stephan Ernst als Einzeltäter zu verurteilen, insbesondere was die Tötung von Dr. Walter Lübcke anbelangt, mag suggerieren, hinter diesen Mord sowie den versuchten Mord an Ahmed I. einen Schlussstrich ziehen zu können. Tatsächlich bleibt die Aufdeckung dahinterliegender rechter Strukturen, in welchen solche Taten geplant, organisiert, unterstützt, ermöglicht und schlussendlich durchgeführt werden, eine gesamtgesellschaftliche und politische Verantwortung, die erfüllt werden muss.

Die hessenweite Beratungsstelle response. Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, seit dem 01.07.2022 in Trägerschaft des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach und mit zwei Standorten in Frankfurt am Main und Kassel, berät seit 2016 Betroffene von rechter, rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Gewalt in ganz Hessen. Response. pflegt außerdem die hessenweite Meldestelle www.hessenschauthin.de. Das Beratungsangebot ist kostenlos und vor Ort in ganz Hessen. Im Zentrum der Beratung stehen die Situation und Perspektiven der betroffenen Menschen.

Weitere Informationen:

Link zur Spendenkampagne für Ahmed I. für anfallende Revisionskosten:

https://verband-brg.de/nurgemeinsam-ahmed-i/

Informationen zum Angriff auf Ahmed I.:

https://www.bs-anne-frank.de/mediathek/blog/der-angriff-auf-ahmed-i

Link zum Statement von Ahmed I. und zum Plädoyer seines Nebenklagevertreters Alexander Hoffmann zum damaligen Urteil:

https://verband-brg.de/gerechtigkeit-und-aufklaerung-nach-dem-rassistischen-mordversuch-an-ahmed-i/

Pressekontakt: presse.response@frankfurt-evangelisch.de

 

Das Statement zum Herunterladen als pdf: Kommentar Revisionsentscheidung